Lebensmittel / Kosmetika / Bedarfsgegenstände
sowie Futtermittel und Nahrungsergänzung
- Mikrobiologische Untersuchungen von Lebensmitteln nach ASU § 64 LFGB
- Haltbarkeitstest für Lebensmittel und Kosmetika (nach individuell erarbeiteten Plänen)
- Konservierungsbelastungstest (Challenge Test) nach Ph.Eur 5.1.3
- Herstellung von Organismenkulturen für unterschiedliche Anwendungen
- Bakterieller Rückmutationstest (Salmonella Mutagenitätstest / AMES-Test) nach OECD- Guideline 471
- Dichtigkeitsprüfung bei Verpackungen nach DIN 58953-6
- Beratung bei der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln und Kosmetika
z.B. zur Einhaltung der EU-Verordnung 2073/2005
Private Gegenprobensachverständige
Im Land Berlin zugelassene private Sachverständige nach § 46 Abs. 1 Nr. 1 b LFGB für die Untersuchung von amtlich zurückgelassenen Proben nach § 43 LFGB für Lebensmittel und Tabakerzeugnisse, Bedarfsgegenstände und Kosmetika. (Link zur Liste des LaGeSo)

Geprüfte kosmetische Produkte können mit dem Siegel „Laborgeprüft“ gekennzeichnet werden.
Laborgeprüft ist eine unabhängige Gewährleistungsmarke für mehr Transparenz und Vertrauen im Kosmetikmarkt. Die Marke macht nachvollziehbare Qualität sichtbar und setzt ein Zeichen für verlässliche Standards.
www.laborgeprueft.eu



