FAQ: Prüfung auf Sterilität nach Ph. Eur. 2.6.1
Die Prüfung auf Sterilität nach Ph. Eur. 2.6.1 bestätigt die Abwesenheit von vermehrungsfähigen Keimen oder Überdauerungsformen (z. B. Sporen) in der untersuchten Probe. Die SLM GmbH führt die Prüfung auf Sterilität im akkreditierten Bereich durch.
Auf einen Blick
- Norm: Ph. Eur. 2.6.1, für Medizinprodukte in Verbindung mit DIN EN ISO 11737-2.
- Verfahren: Membranfiltration (Porenweite 0,45 µm) oder Direktbeschickung, abhängig von Produktart und Volumen.
- Nährmedien: Thioglycolat-Medium (Thio-M.) bei 30–35 °C und Caseinpepton-Sojapepton-Bouillon (CaSo-B.) bei 20–25 °C.
- Inkubationsdauer: 14 Tage mit visueller Kontrolle nach 7 und 14 Tagen.
- Voraussetzung: nachgewiesene Methodeneignung (Wachstumstest).
- Akkreditierung: DIN EN ISO/IEC 17025:2018 bei der DAkkS.
- Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG und GMP-Zertifikat.
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet die Prüfung auf Sterilität nach Ph. Eur. 2.6.1?
Die Prüfung weist nach, dass ein Produkt frei von vermehrungsfähigen Mikroorganismen bzw. vermehrungsfähigen Überdauerungsformen (z.B. Sporen) ist. Eine Probe wird über Membranfiltration (Porenweite 0,45 µm) oder direkte Inokulation in zwei Nährmedien überführt und 14 Tage bei 30–35 °C bzw. 20–25 °C inkubiert. Die Kulturen werden nach 7 und 14 Tagen visuell auf Trübung als Hinweis auf mikrobielles Wachstum kontrolliert. Wird kein Wachstum nachgewiesen, erfüllt die Probe die Anforderungen der Sterilitätsprüfung im Sinne der Ph. Eur. 2.6.1.
Welche Nährmedien und Temperaturen werden eingesetzt?
Die Prüfung nutzt zwei Nährmedien, um ein breites Keimspektrum abzudecken: Thioglycolat-Medium (Thio-M.), inkubiert bei 30–35 °C, sowie Caseinpepton-Sojapepton-Bouillon (CaSo-B.), inkubiert bei 20–25 °C. Die Inkubationsdauer beträgt 14 Tage mit visueller Kontrolle nach 7 und 14 Tagen.
Membranfiltration oder Direktbeschickung – welches Verfahren wird gewählt?
Nach Ph. Eur. 2.6.1 wird die Membranfiltration bevorzugt, um wachstumshemmende Eigenschaften des Produkts zu entfernen. Sie wird insbesondere für ölige Lösungen, alkoholhaltige Produkte, Produkte mit antimikrobiellen Eigenschaften sowie für große Probenvolumina empfohlen. Die Prüflösung wird durch einen Membranfilter (Porenweite 0,45 µm) filtriert und dieser anschließend in die entsprechenden Nährmedien überführt. Feste Produkte werden mit physiologischer Kochsalzlösung gespült, um Mikroorganismen zu eluieren. Die Direktbeschickung wird angewendet, wenn eine Membranfiltration nicht geeignet oder praktisch nicht anwendbar ist, beispielsweise bei nicht filtrierbaren Produkten. Hierbei wird die Probe direkt in die Kulturmedien eingebracht.
Wozu dient die Methodeneignung (Wachstumstest)?
Die Validierung der Methodeneignung belegt, dass das Produkt das mikrobielle Wachstum in den Nährmedien nicht unterdrückt. Ohne diesen Nachweis könnte ein wachstumshemmender Rückstand vorhandene Keime am Wachstum hindern und ein falsch-negatives Ergebnis hervorrufen. Die Validierung ist normativ gefordert.
Ist die SLM GmbH für die Sterilitätsprüfung akkreditiert?
Ja. Die SLM GmbH ist nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 bei der DAkkS akkreditiert (D-PL-18176-01-01 für Biologische Arzneimittel-, Wirk- und Hilfsstoffanalytik, D-PL-18176-01-02 für Medizinprodukte).
Ist die SLM GmbH berechtigt, Sterilitätstests im Rahmen der Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG durchzuführen?
Ja. Die SLM GmbH besitzt eine Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG sowie ein GMP-Zertifikat.
Welche Norm gilt für Medizinprodukte, welche für Arzneimittel?
Für Medizinprodukte wird die Sterilitätsprüfung nach Ph. Eur. 2.6.1 in Verbindung mit DIN EN ISO 11737-2 durchgeführt, im regulatorischen Rahmen der Verordnung (EU) 2017/745 MDR. Für Arzneimittel wird die Sterilitätsprüfung nach Ph. Eur. 2.6.1 durchgeführt. Die Anforderungen sind zudem in den GMP-Regularien verankert.
Worin unterscheiden sich Sterilitätsprüfung und Bioburden-Bestimmung?
Die Sterilitätsprüfung nach Ph. Eur. 2.6.1 (für Medizinprodukte i. V. m. DIN EN ISO 11737-2) bestätigt die Abwesenheit vermehrungsfähiger Mikroorganismen bzw. Überdauerungsformen (z.B. Sporen) am Endprodukt. Über die Bioburden-Bestimmung nach DIN EN ISO 11737-1 wird die mikrobiologische Belastung vor der Sterilisation bestimmt – sie ist Grundlage für Validierung und Routineüberwachung des Sterilisationsprozesses.
Welche Angaben werden für die Beauftragung benötigt?
Benötigt werden Angaben zum Produkt (Zusammensetzung, Darreichungsform, Volumen bzw. Beschaffenheit), zu möglichen wachstumshemmenden Eigenschaften und zur Vorbehandlung sowie eine repräsentative Probenanzahl gemäß Ph. Eur. 2.6.1. Der Austausch prüfbegleitender Informationen zu Prüfumfang und Probenlogistik erfolgt direkt mit dem fachlichen Ansprechpartner.
Abgrenzung und weiterführende Prüfungen
Die Sterilitätsprüfung ist Teil eines abgestimmten Methodenspektrums. Eng verbunden ist die Bioburden-Bestimmung mit k-Faktor nach DIN EN ISO 11737-1, die die mikrobiologische Belastung vor der Sterilisation ermittelt. Für die Zuordnung der passenden Prüfungen zu Ihrem Produkt erfolgt ein Austausch prüfbegleitender Informationen mit dem fachlichen Ansprechpartner.