Prüfung auf Sterilität nach Ph. Eur. 2.6.1
Die Prüfung auf Sterilität nach Ph. Eur. 2.6.1 weist nach, dass ein Produkt frei von vermehrungsfähigen Mikroorganismen bzw. vermehrungsfähigen Überdauerungsformen (z. B. Sporen) ist. Die SLM – Speziallabor für angewandte Mikrobiologie GmbH führt diese Prüfung akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 (D-PL-18176-01-01 und D-PL-18176-01-02) durch – für Medizinprodukte ergänzend nach DIN EN ISO 11737-2 und als Konformitätsbewertungsstelle im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745 MDR. Die Durchführung erfolgt im eigenen Reinraum unter qualifizierten Bedingungen.
Wie wird die Prüfung auf Sterilität durchgeführt?
Die Ph. Eur. 2.6.1 sieht zwei Verfahren vor.
Membranfiltration
Für flüssige Produkte mit wachstumshemmenden Eigenschaften oder feste, unflexible Produkte wird in der Regel das Verfahren der Membranfiltration angewendet. Flüssige Produkte werden über einen Filter mit einer Porenweite von 0,45 µm filtriert. Feste Produkte werden mit physiologischer Kochsalzlösung gespült, um potenzielle Mikroorganismen zu eluieren. Bei wachstumshemmenden Eigenschaften des Produkts können zusätzlich Neutralisationsmittel in der Methode verwendet werden, um mikrobizide oder mikrobiostatische Eigenschaften des Produktes zu eliminieren. Der Filter hält vorhandene Mikroorganismen zurück und wird anschließend in die Nährmedien überführt.
Direktbeschickung
Die Direktbeschickung wird angewendet, wenn eine Membranfiltration nicht geeignet oder praktisch nicht anwendbar ist, beispielsweise bei nicht filtrierbaren Produkten (z.B. flexibel, faserige Struktur). Hierbei wird die Probe direkt in die Kulturmedien eingebracht.
Das Verhältnis von Probenmenge zu Medienvolumen folgt den Vorgaben der Ph. Eur. 2.6.1, damit eventuelle wachstumshemmende Effekte ausreichend verdünnt werden.
Nährmedien, Temperaturen und Inkubationsdauer
Die Prüfung nutzt zwei Nährmedien, um ein breites Keimspektrum abzudecken.
| Nährmedium | Inkubationstemperatur | Erfasstes Keimspektrum |
|---|---|---|
| Thioglycolat-Medium (Thio-M.) | 30–35 °C | aerobe und anaerobe Bakterien |
| Caseinpepton-Sojapepton-Bouillon (CaSo-B.) | 20–25 °C | aerobe Bakterien und Pilze |
Die Inkubation erfolgt über 14 Tage. Die Kulturen werden nach 7 Tagen und 14 Tagen visuell auf Trübung als Hinweis auf mikrobielles Wachstum kontrolliert. Erst nach Ablauf der vollständigen Inkubationsdauer ohne Wachstum erfüllt die Probe die Anforderungen der Sterilitätsprüfung im Sinne der Ph. Eur. 2.6.1.
Methodeneignung: Wachstumstest
Vor der eigentlichen Sterilitätsprüfung wird die Eignung des Verfahrens für das konkrete Produkt nachgewiesen.
Der Wachstumstest belegt, dass das Produkt das Wachstum von Mikroorganismen in den Nährmedien nicht hemmt. Dazu werden die Medien mit definierten Prüfkeimen inokuliert – typischerweise Staphylococcus aureus, Pseudomonas aeruginosa, Bacillus subtilis, Clostridium sporogenes, Candida albicans und Aspergillus brasiliensis. Wird das Wachstum gehemmt, wird die Methode angepasst (z. B. zusätzliche Spülschritte bei der Membranfiltration).
Ohne nachgewiesene Methodeneignung ist ein falsch-negatives Prüfergebnis möglich, da ein wachstumshemmender Rückstand das Wachstum vorhandener Keime unterdrücken könnte. Die Validierung der Methodeneignung ist normativ gefordert.
Prüfung im Rahmen der Akkreditierung
Die SLM GmbH ist nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 bei der DAkkS akkreditiert (D-PL-18176-01-01 für Biologische Arzneimittel-, Wirk- und Hilfsstoffanalytik, D-PL-18176-01-02 für Medizinprodukte).
Was die Akkreditierung für Auftraggeber bedeutet
- Der akkreditierte Prüfbericht ist für Konformitätsbewertungen nach EU-MDR und für Audits durch Benannte Stellen verwendbar
- Die Prüfung erfolgt nach festgelegten, regelmäßig überwachten Verfahren (DAkkS-Begutachtung)
- Die Durchführung im eigenen, qualifizierten Reinraum minimiert das Risiko von Sekundärkontaminationen
Für Qualitätssicherungs- und Regulatory-Affairs-Verantwortliche ist die akkreditierte Sterilitätsprüfung damit ein direkt verwertbarer Nachweis im MDR-Konformitätsverfahren.
Prüfung im Rahmen der Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG
Für die Prüfung der Sterilität nach Ph. Eur. 2.6.1 besitzt die SLM GmbH eine Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG sowie ein GMP-Zertifikat für Wirkstoffe und Arzneimittel.
Was die Herstellungserlaubnis für Auftraggeber bedeutet
- Der Prüfbericht dient der Chargenfreigabe der geprüften Arzneimittel
- Die Prüfung erfolgt nach festgelegten, regelmäßig überwachten Verfahren (LAGeSo-Regelinspektion)
- Die Durchführung im eigenen, qualifizierten Reinraum minimiert das Risiko von Sekundärkontaminationen
Medizinprodukte und Arzneimittel im Vergleich
Die Sterilitätsprüfung wird in zwei regulatorischen Kontexten eingesetzt.
| Aspekt | Medizinprodukte | Arzneimittel / Pharmazeutika |
|---|---|---|
| Maßgebliche Norm | Ph. Eur. 2.6.1 i. V. m. DIN EN ISO 11737-2 | Ph. Eur. 2.6.1 |
| Regulatorischer Rahmen | Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) | AMG / GMP |
| Typischer Anlass | Validierung des Sterilisationsprozesses | Chargenfreigabe steriler Zubereitungen |
| SLM-Status | akkreditierte Prüfung nach DIN EN ISO/IEC 17025, Konformitätsbewertungsstelle nach VO (EU) 2017/745 (MDR) | Herstellungserlaubnis § 13 AMG, GMP |
Anforderung an die Prüfgegenstände und Ablauf der Prüfung
- Probeneingang und Dokumentation: Die Proben werden unter Wahrung der Probenintegrität entgegengenommen und dokumentiert. Probenmenge und Anzahl der Prüfeinheiten richten sich nach Ph. Eur. 2.6.1 bzw. nach DIN EN ISO 11737-2 (für Medizinprodukte) in Abhängigkeit von Chargengröße und Produktart (liegt in der Verantwortung des Auftraggebers).
- Methodeneignung (Wachstumstest): Nachweis, dass das Produkt das Wachstum in den Nährmedien nicht hemmt; bei Bedarf Methodenanpassung.
- Sterilitätsprüfung: Membranfiltration oder Direktbeschickung unter Reinraumbedingungen, anschließend Inkubation über 14 Tage in zwei Nährmedien.
- Auswertung: Visuelle Kontrolle auf Trübung nach 7 und 14 Tagen.
- Akkreditierter Prüfbericht: Ausstellung eines Prüfberichts nach DIN EN ISO/IEC 17025 bzw. GMP-konform.
Abgrenzung: Sterilitätsprüfung und Bioburden-Bestimmung
Sterilitätsprüfung und Bioburden-Bestimmung werden häufig verwechselt.
Die Prüfung auf Sterilität nach Ph. Eur. 2.6.1 in Verbindung mit DIN EN ISO 11737-2 weist die Abwesenheit vermehrungsfähiger Mikroorganismen bzw. vermehrungsfähiger Überdauerungsformen (z. B. Sporen) am Endprodukt nach. Über die Bioburden-Bestimmung nach DIN EN ISO 11737-1 wird die mikrobiologische Belastung vor der Sterilisation bestimmt – Grundlage für die Validierung und Routineüberwachung des Sterilisationsprozesses.
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet die Prüfung auf Sterilität nach Ph. Eur. 2.6.1?
Die Prüfung weist nach, dass ein Produkt frei von vermehrungsfähigen Mikroorganismen bzw. vermehrungsfähigen Überdauerungsformen (z.B. Sporen) ist. Eine Probe wird über Membranfiltration (Porenweite 0,45 µm) oder direkte Inokulation in zwei Nährmedien überführt und 14 Tage bei 30–35 °C bzw. 20–25 °C inkubiert. Die Kulturen werden nach 7 und 14 Tagen visuell auf Trübung als Hinweis auf mikrobielles Wachstum kontrolliert. Wird kein Wachstum nachgewiesen, erfüllt die Probe die Anforderungen der Sterilitätsprüfung im Sinne der Ph. Eur. 2.6.1.
Welche Nährmedien und Temperaturen werden eingesetzt?
Die Prüfung nutzt zwei Nährmedien, um ein breites Keimspektrum abzudecken: Thioglycolat-Medium (Thio-M.), inkubiert bei 30–35 °C, sowie Caseinpepton-Sojapepton-Bouillon (CaSo-B.), inkubiert bei 20–25 °C. Die Inkubationsdauer beträgt 14 Tage mit visueller Kontrolle nach 7 und 14 Tagen.
Membranfiltration oder Direktbeschickung – welches Verfahren wird gewählt?
Nach Ph. Eur. 2.6.1 wird die Membranfiltration bevorzugt, um wachstumshemmende Eigenschaften des Produkts zu entfernen. Sie wird insbesondere für ölige Lösungen, alkoholhaltige Produkte, Produkte mit antimikrobiellen Eigenschaften sowie für große Probenvolumina empfohlen. Die Prüflösung wird durch einen Membranfilter (Porenweite 0,45 µm) filtriert und dieser anschließend in die entsprechenden Nährmedien überführt. Feste Produkte werden mit physiologischer Kochsalzlösung gespült, um Mikroorganismen zu eluieren. Die Direktbeschickung wird angewendet, wenn eine Membranfiltration nicht geeignet oder praktisch nicht anwendbar ist, beispielsweise bei nicht filtrierbaren Produkten. Hierbei wird die Probe direkt in die Kulturmedien eingebracht.
Wozu dient die Methodeneignung (Wachstumstest)?
Die Validierung der Methodeneignung belegt, dass das Produkt das mikrobielle Wachstum in den Nährmedien nicht unterdrückt. Ohne diesen Nachweis könnte ein wachstumshemmender Rückstand vorhandene Keime am Wachstum hindern und ein falsch-negatives Ergebnis hervorrufen. Die Validierung ist normativ gefordert.
Ist die SLM GmbH für die Sterilitätsprüfung akkreditiert?
Ja. Die SLM GmbH ist nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 bei der DAkkS akkreditiert (D-PL-18176-01-01 für Biologische Arzneimittel-, Wirk- und Hilfsstoffanalytik, D-PL-18176-01-02 für Medizinprodukte).
Ist die SLM GmbH berechtigt, Sterilitätstests im Rahmen der Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG durchzuführen?
Ja. Die SLM GmbH besitzt eine Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG sowie ein GMP-Zertifikat.
Welche Norm gilt für Medizinprodukte, welche für Arzneimittel?
Für Medizinprodukte wird die Sterilitätsprüfung nach Ph. Eur. 2.6.1 in Verbindung mit DIN EN ISO 11737-2 durchgeführt, im regulatorischen Rahmen der Verordnung (EU) 2017/745 MDR. Für Arzneimittel wird die Sterilitätsprüfung nach Ph. Eur. 2.6.1 durchgeführt. Die Anforderungen sind zudem in den GMP-Regularien verankert.
Worin unterscheiden sich Sterilitätsprüfung und Bioburden-Bestimmung?
Die Sterilitätsprüfung nach Ph. Eur. 2.6.1 (für Medizinprodukte i. V. m. DIN EN ISO 11737-2) bestätigt die Abwesenheit vermehrungsfähiger Mikroorganismen bzw. Überdauerungsformen (z.B. Sporen) am Endprodukt. Über die Bioburden-Bestimmung nach DIN EN ISO 11737-1 wird die mikrobiologische Belastung vor der Sterilisation bestimmt – sie ist Grundlage für Validierung und Routineüberwachung des Sterilisationsprozesses.
Welche Angaben werden für die Beauftragung benötigt?
Benötigt werden Angaben zum Produkt (Zusammensetzung, Darreichungsform, Volumen bzw. Beschaffenheit), zu möglichen wachstumshemmenden Eigenschaften und zur Vorbehandlung sowie eine repräsentative Probenanzahl gemäß Ph. Eur. 2.6.1. Der Austausch prüfbegleitender Informationen zu Prüfumfang und Probenlogistik erfolgt direkt mit dem fachlichen Ansprechpartner.